Wahlbenachrichtigung und Briefwahl für die Landtagswahl
Wer wahlberechtigt ist, aber noch keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März 2021 erhalten hat, sollte sich jetzt an das Wahlteam der Universitätsstadt Tübingen wenden:
Telefon 07071 204-1600, E-Mail wahlen@tuebingen.de. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen darf. Auf der Rückseite ist ein Antrag auf Briefwahlunterlagen aufgedruckt, der per Post zurückgeschickt werden kann. Briefwahlunterlagen können auch auf folgenden Wegen
beantragt werden:
- Die persönliche Abholung ist bis Freitag, 12. März 2021, möglich im Rathaus am Markt. Dafür ist das Foyer im Rathaus am Markt montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Im Rathaus-Foyer ist auch eine Wahlkabine eingerichtet für die Briefwahl vor Ort. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Es ist keine Voranmeldung nötig. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
- Um die Briefwahl in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen persönlich zu beantragen, muss man vorher einen Termin vereinbaren. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
- Briefwahl kann bis Donnerstag, 11. März 2021, auch im Internet beantragt werden: Entweder man beantragt die Wahlunterlagen mit einem Online-Formular unter www.tuebingen.de/wahlen oder man schickt eine E-Mail an wahlen@tuebingen.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses.
Wer Briefwahl machen und seine Unterlagen per Post zurückschicken möchte, sollte nicht bis zum Wahltag warten. Die Stadtverwaltung rät, die ausgefüllten Wahlzettel spätestens am Donnerstag, 11. März, per Post abzuschicken. Ein Rücksendeumschlag liegt den Briefwahlunterlagen bei. Wer spät dran ist, kann seinen ausgefüllten Wahlzettel bis 14. März um 18 Uhr auch persönlich in den Rathaus-Briefkasten einwerfen.
Dieser steht links vom Haupteingang zum Rathaus am Marktplatz.
Die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Landtagswahl ist hoch. Bis Dienstag, 24. Februar 2021, wurden in Tübingen bereits rund 22.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, das entspricht rund 35 Prozent der Wahlberechtigten. Der Stimmzettel für die Landtagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen. www.tuebingen.de/wahlen.