Das Land Baden-Württemberg sucht Ausgleichsflächen zur Neuaufforstung nach dem Landeswaldgesetz
Für den Ausgleich wird eine Fläche von ca. 13.700 m² gesucht, welche aus mehreren Teilfläche bestehen kann. Gesucht werden aktuelle Grünland- bzw. Ödlandflächen, welche keinen bestehenden Wald aufweisen und sich in Nachbarschaft an vorhandenen Wald oder bestehende gewässerbegleitende Gehölze befinden. Die Eigentumsverhältnisse der Flächen für die Neuaufforstung
verändern sich nicht. Stattdessen werden die Neuaufforstung und damit eingehende Entschädigungszahlungen über eine privatrechtliche Vereinbarung geregelt. Bitte teilen Sie uns Ihre verfügbaren Flächen zur weiteren Prüfung mit: Landesbetrieb Vermögen und Bau, Baden-Württemberg, Amt Tübingen,
Schnarrenbergstraße 1, 72076 Tübingen. Für Fragen steht Ihnen Frau Leippert unter der Rufnummer 07071/29-79209 oder per E-Mail Franziska.Leippert@vbv.bwl.de zur Verfügung.