Baumaßnahmen am Neckarkanal
Nachdem schon bei der Sitzung des Ortschaftsrates am 14. März nachgefragt wurde, welche Baumaßnahmen im Bereich des Kanals zwischen dem Stauwehr und der Brücke der L 371 über den Neckar erfolgen, hat die Verwaltungsstelle auf Nachfrage bei mehreren Stellen erfahren, dass es sich um Ausgleichsmaßnahmen für den zweigleisigen Ausbau und Elektrisierung der Ammertalbahn handelt. Im Planfeststellungsbeschluß wird zum Genehmigungsverfahren ausgeführt, dass „zum Ausgleich für Baumverlust und Eingriffe in die Natur“ unter anderem „ein Neubau einer Wildbrücke über den Neckarkanal in der Rappenberghalde zwischen Tübingen und Hirschau erfolgt“.
Daraus abzulesen, dass es sich um eine Baumaßnahme auf Hirschauer Gemarkung handelt, ist schwierig.
Das Regierungspräsidium teilte außerdem mit:
Für den zweigleisigen Ausbau der Ammertalbahn wurde im Jahr 2018 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Eines der Merkmale der Planfeststellung ist deren Konzentrationswirkung. Dies bedeutet, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zusammenfassend sämtliche Genehmigungen erteilt werden, welche für das betreffende Vorhaben notwendig sind. Dies führt dazu, dass es im Endeffekt nur eine einzige Genehmigung gibt, welche sich auf das gesamte Planfeststellungsverfahren bezieht. Dazu zählen auch die Ausgleichsmaßnahmen, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten sind. Deshalb bedurfte es für den Bau der Wildbrücke keiner gesonderten Genehmigung.
Somit wurde die Ortschaft nicht informiert und beteiligt, wie das sonst bei jedem Bauvorhaben üblich ist.