Amtliche Meldung

Briefwahlunterlagen kann man noch bis 21. Februar beantragen

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, hat die Stadtverwaltung bisher Briefwahlunterlagen an etwa 23.500 Wahlberechtigte ausgegeben.

Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen kann man noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und direkt mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dafür ist das Rathaus-Foyer am Freitag, 21. Februar, von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine eingerichtet für die Briefwahl vor Ort. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Es ist keine Voranmeldung nötig. Wer seine Briefwahl in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau oder in den Verwaltungsstellen beantragen möchte, kann zu den Öffnungszeiten vorbeikommen.

Briefwahl für andere Personen
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein am Wahltag bis 15.00 Uhr im Wahlamt im Rathaus in Tübingen, 3. Stock, beantragen.

Fristen für die Briefwahl
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung im Rathaus, Am Markt 1, eingehen. Um sicherzugehen, dass die Wahlbriefe tatsächlich rechtzeitig ankommen, sollten die Wahlbriefe ab Mittwoch, 19. Februar, nur noch in den Briefkasten der Stadtverwaltung links vom Haupteingang zum Rathaus in Tübingen eingeworfen werden.

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