Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen informiert
Abfuhren sperriger Abfälle für das Jahr 2025 – Wertmarken bitte nicht wegwerfen!
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat zwischenzeitlich die Abfallgebührenbescheide ver-sandt. Mit den Gebührenbescheiden werden auf einem gesonderten Blatt die neuen Wertmarken und der neue Berechtigungscode für die Abfuhr sperriger Abfälle für 2025 zugeschickt. Dieses Blatt sollte aufbewahrt werden.
Ohne Wertmarken und Berechtigungscode sind weder Anmeldungen von Abfuhren noch eine kostenlose Anlieferung der Abfälle im Entsorgungszentrum in Dußlingen möglich. Daher ist es wichtig, dass der Gebührenbescheid und das Blatt mit den Wertmarken und dem Berechtigungscode für 2025 aufbewahrt werden.
Wer keinen eigenen Abfallbehälter angemeldet hat, erhält den Berechtigungscode und die Wertmarken vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung. Bei einer Behälter-Gemeinschaft erhält der Gebührenschuldner mit dem Gebührenbescheid den Berechtigungscode und die Wertmarken.
Weitere Informationen findet man unter www.abfall-kreis-tuebingen.de.