Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Reisedokumente für Kinder
Von 2024 an dürfen keine Kinderreisepässe (wie auch Verlängerungen bzw. Aktualisierungen) als Ausweisdo-kumente für Kinder mehr ausgestellt werden. Eltern, die mit ihren Kindern verreisen wollen, benötigen für die Kinder dann einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass ist ein Ausweisdokument ohne Chip, das macht ihn weniger sicher. „Der Chip enthält u.a. elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es zur Begründung vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI). Aufgrund der geringeren Sicherheit haben Kinderreisepässe nur ein Jahr Gültigkeit. Die jährliche Neubeantragung bedeutet einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung. Pässe ohne Chip werden zudem im Ausland nur eingeschränkt akzeptiert.
Wie lange sind alte Pässe noch gültig?
Kinderreisepässe dürfen bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Solange das Gültigkeitsende nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.
Welche Dokumente können sie für Ihre Kinder beantragen?
Vom 1. Januar 2024 an läuft es für Kinder genauso wie für Erwachsene: Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis, über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.
Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des
Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und welche Unterlagen sind hierfür erforderlich?
Beide Dokumente können bei unserer Verwaltungsstelle beantragt werden. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Ausweisdokument. Wenn das Kind bislang noch keinen Ausweis hatte, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Was kosten die Ausweisdokumente für Ihre Kinder?
Der Reisepass kostet 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro.