Amtliche Meldung

Hinweis zu Auskunfts- und Übermittlungssperren

Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen im Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um die Übermittlungssperren

  • bei Alters- und Ehejubiläen (Pressesperre)
  • zur Urkundenanforderung (Staatsministerium)
  • gegenüber Religionsgesellschaften
  • gegenüber Parteien
  • gegenüber Adressbuchverlagen
  • gegenüber der Bundeswehr

Hierzu reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich unter Angabe der jeweiligen Zielgruppe, für die die Übermittlungssperre eingerichtet werden soll, bei uns ein. Alternativ können Sie gerne ein entsprechendes Formular von uns erhalten.

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