Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Ablehnungsentscheidung im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kiesabbaustätte östlich des Baggersees Bischoff in Rottenburg.
Mit Entscheidung vom 14.09.2023 hat das Landratsamt Tübingen den Antrag der Firma Sand- und Kieswerk Rottenburg, Matthäus Bischoff GmbH § Co. KG, Rottenburg, auf wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kies-Nassabbaus östlich des bestehenden Baggersees „Bischoff“ im Gewann Hochwiesen und Altwasser, Gemarkung Rottenburg am Neckar und Kiebingen, auf einer Gesamtfläche von 8,7 ha abgelehnt.
Die Erweiterungsfläche befindet sich vollständig innerhalb der Zone III A des Wasserschutzgebiets „Gernfeld Hirschau“ und grenzt unmittelbar an die Zone II an. Das beantragte Erweiterungsvorhaben ist nach der Wasserschutzgebiets-Verordnung verboten. Eine Befreiung von den Verboten kommt nach Prüfung der
eingereichten Unterlagen nicht Betracht. Somit liegen die Voraussetzungen für die wasserrechtliche Zulassung des Vorhabens nach § 68 Abs. 3 WHG nicht vor. Der Antrag vom 16.05.2022 auf wasserrechtliche Planfeststellung war abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, mit Sitz in Sigmaringen zu erheben.
Auslegung der Entscheidung:
Der Ablehnungsbescheid liegt in der Zeit von
Dienstag, 26.09.2023 bis einschließlich Montag 09.10.2023
bei nachfolgenden Stellen während der Dienststunden zur Einsicht aus:
- Landratsamt Tübingen, Abteilung Umwelt und Gewerbe, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen im Sekretariat der Abteilung (Zimmer B 3 33)
- Universitätsstadt Tübingen – im Atrium auf der Eingangsebene im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 3 in 72074 Tübingen
- Verwaltungsstelle Tübingen – Hirschau, Kingersheimer Str. 57, 72070 Tübingen
- Stadt Rottenburg a.N., Obere Gasse 29, 72108 Rottenburg am Neckar, Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht
- Verwaltungsstelle Rottenburg – Kiebingen, Vorstadtstraße 3, 72108 Rottenburg am Neckar
Des Weiteren kann der Ablehnungsbescheid auch bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen unter
https://www.kreis-tuebingen.de/Bekanntmachungen.html sowie auf dem zentralen UVP-Portal abgerufen werden. Hierfür bitte die Startseite
uvp-verbund.de aufrufen und als Suchbegriff „Baggersee Bischoff“ eingegeben.
Tübingen, den 21.09.2023 Abteilung Umwelt und Gewerbe