Amtliche Meldung

Schließzeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel

Die städtischen Ämter und Einrichtungen bleiben von Samstag, 23. Dezember 2023, bis Neujahr geschlossen. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, gelten wieder die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten. Durch die Schließtage ist es möglich, den Heizbetrieb in den städtischen Verwaltungsgebäuden herunterzufahren und so Energie einzusparen. Folgende Ämter und Einrichtungen haben abweichende Regelungen und Notdienste, die auch unter www.tuebingen.de/feiertagsregelung abrufbar sind:

Standesamt
Das Standesamt kann man vom 27. bis zum 29. Dezember jeweils von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-1529 über einen Sterbefall informieren. Außerhalb dieser Zeiten ist bei Sterbefällen die Feuerwehrleitstelle der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1537 erreichbar.

Bürgeramt
Das Bürgeramt richtet für unaufschiebbare pass- und personalausweisrechtliche Angelegenheiten eine Rufbereitschaft ein. Sie ist am 28. Dezember von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-0 erreichbar. Allgemeine Anfragen werden in dieser Zeit nicht beantwortet.

Ausländeramt
Das Ausländeramt ist für dringende aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, insbesondere bei Reisebedarf, am 28. Dezember von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-2550 erreichbar.
Verwaltungsstellen in den Teilorten In Bebenhausen ist die Verwaltungsstelle vom 18. Dezember bis 8. Januar geschlossen.
In Hagelloch ist die Verwaltungsstelle auch am 3. und 4. Januar geschlossen. Am 2. und 5. Januar ist sie vormittags von 8 bis 11.30 Uhr für vorher vereinbarte Termine geöffnet und telefonisch erreichbar.
In Hirschau ist die Verwaltungsstelle vom 23. Dezember bis 2. Januar geschlossen.
In Kilchberg ist die Verwaltungsstelle vom 23. Dezember bis 2. Januar sowie am 4. Januar geschlossen. Am 3. Januar ist sie von 8.30 bis 11.30 Uhr für vorher vereinbarte Termine geöffnet.
In Weilheim ist die Verwaltungsstelle vom 23. Dezember bis 7. Januar geschlossen.

Stadtbücherei
Die Hauptstelle der Stadtbücherei ist vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen.
Die Zweigstellen Derendingen und Waldhäuser-Ost sind vom 21. Dezember bis 7. Januar geschlossen.

Stadtmuseum, Hölderlinturm und Hesse-Kabinett
Alle drei Museen sind am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen. Ansonsten gelten folgende
Öffnungszeiten: Das Stadtmuseum ist vom 26. bis zum 30. Dezember sowie am 1. Januar jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Donnerstags sind die Sonderausstellungen zusätzlich bis 19 Uhr geöffnet.
Der Hölderlinturm öffnet vom 28. bis zum 30. Dezember sowie am 1. Januar jeweils von 11 bis 17 Uhr.
Das Hesse-Kabinett ist am 26., 27. und 30. Dezember jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet.

Kulturhalle
Die Kulturhalle ist vom 24. bis 26. Dezember, am 31. Dezember und am 1. Januar geschlossen. Ansonsten ist die Jahresausstellung des Künstlerbundes mittwochs bis freitags von 16 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 14 Uhr geöffnet.

Musikschule
Die Musikschule ist vom 21. Dezember bis 7. Januar geschlossen.

Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist vom 22. Dezember bis 1. Januar geschlossen.

Fachbereich Kunst und Kultur
Der Fachbereich Kunst und Kultur ist vom 23. Dezember bis 7. Januar geschlossen.

Wochenmarkt
Der Wochenmarkt entfällt am 25. Dezember sowie am 1. und am 6. Januar. An den folgenden Tagen findet er wie gewohnt statt: 23., 27., 29. und 30. Dezember sowie 3. und 5. Januar.

Häckselplätze
Die Häckselplätze in Hagelloch und Weilheim sind am 23. und 30. Dezember geöffnet. Der Häckselplatz in Pfrondorf ist an beiden Tagen geschlossen. Alle drei Häckselplätze bleiben am 6. Januar geschlossen.

Stadtwerke
Das Kundenzentrum hat am 22. Dezember bis 13 Uhr geöffnet und bleibt vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Auch der telefonische swt-Kundenservice ist in dieser Zeit nicht besetzt. Die zentrale Leitwarte ist rund um die Uhr besetzt. Störungsmeldungen können jederzeit durchgegeben werden: Erdgasstörungen unter Telefon 07071 157-112, Strom- und sonstige Störungen unter 07071 157-111.

TüBus
Am 21. und 22. Dezember ist in Tübingen bereits schulfrei. An beiden Tagen fahren die Busse nach dem Fahrplan „schulfrei“. Es gibt nur einzelne spezielle Schülerfahrten, die E-Fahrten entfallen. Vom 27. Dezember bis 5. Januar fahren alle Busse im Stadtverkehr Tübingen nach dem Ferienfahrplan. Samstags gilt grundsätzlich der Samstagsfahrplan, an Sonn- und Feiertagen der Sonn- und Feiertagsfahrplan. Ausnahmen bilden Heiligabend und Silvester: Die Linienbusse fahren an diesen beiden Tagen nach dem Sonntagsfahrplan mit Einschränkungen. Betriebsschluss der Tageslinien ist am 24. Dezember um 18 Uhr und am 31. Dezember um 21 Uhr. Zuvor begonnene Fahrten werden zu Ende gefahren. Danach verkehren an beiden Tagen zusätzliche Nachtbusse nach einem Sonderfahrplan. In der Nacht vom 31. Dezember auf 1. Januar fährt der Nacht-SAM nicht. Die Nachtbusfahrpläne für Heiligabend und Silvester finden sich unter www.swtue.de/fahrplan. Alle Informationen unter: www.tuebingen.de/feiertagsregelung

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