Amtliche Meldung

Schließzeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel

Um Energie zu sparen, bleiben die städtischen Ämter und Einrichtungen von Dienstag, 24. Dezember 2024, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, gelten wieder die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten.
Folgende Ämter und Einrichtungen haben abweichende Regelungen und Notdienste, die auch unter www.tuebingen.de/feiertagsregelung abrufbar sind:

Notdienst Wahlamt
Das Wahlamt hat einen Notdienst eingerichtet, der ausschließlich für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen für die Bundestagswahl 2025 am 27. und 30. Dezember unter der Telefonnummer 07071 204-1600 erreichbar ist. Am 2. und 3. Januar können Bürgerinnen und Bürger die zu beglaubigenden Unterlagen zu den üblichen Uhrzeiten im Rathaus, Am Markt 1, 2. OG, Zimmer 215 vorbeibringen.

Standesamt
Das Standesamt kann man am 27. Dezember und am 30. Dezember jeweils von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-1529 über einen Sterbefall informieren. Außerhalb dieser Zeiten ist bei Sterbefällen die Feuerwehrleitstelle der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1537 erreichbar.

Bürgeramt
Das Bürgerbüro Derendingen richtet für unaufschiebbare pass- und personalausweisrechtliche Angelegenheiten eine Rufbereitschaft ein. Sie ist am 27. Dezember von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-1308 oder per E-Mail an rathaus-derendingen@tuebingen.de erreichbar. Allgemeine Anfragen werden in dieser Zeit nicht beantwortet.

Ausländeramt
Das Ausländeramt ist für dringende aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, insbesondere bei Reisebedarf, am 27. Dezember von 9 bis 11 Uhr unter Telefon 07071 204-2550 erreichbar.

Verwaltungsstellen in den Teilorten
In Hirschau, Kilchberg und Weilheim sind die Verwaltungsstellen vom 21. Dezember bis 6. Januar geschlossen.
In Bühl und Hagelloch sind die Verwaltungsstellen vom 24. Dezember bis 6. Januar geschlossen.
In Pfrondorf ist die Verwaltungsstelle vom 21. Dezember bis 1. Januar geschlossen.

Zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK)
Die Zentrale Anmeldestelle ist vom 21. Dezember bis 6. Januar geschlossen. Die Sprechstunde am 2. Januar fällt aus.

Stadtbücherei
Die Hauptstelle der Stadtbücherei ist vom 22. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Die Zweigstellen Derendingen und Waldhäuser-Ost sind vom 21. Dezember bis 8. Januar geschlossen.

Städtische Museen
Das Stadtmuseum, der Hölderlinturm und das Hesse-Kabinett sind am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen. Ansonsten gelten folgende Öffnungszeiten:
Das Stadtmuseum ist vom 26. bis 29. Dezember sowie am 1. Januar jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Donnerstags sind die Sonderausstellungen zusätzlich bis 19 Uhr geöffnet.
Der Hölderlinturm ist vom 26. bis 30. Dezember sowie am 1. und 6. Januar jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
Das Hesse-Kabinett ist am 28. Dezember und am 1. Januar von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
Die Kulturhalle ist am 26. Dezember geschlossen. Ansonsten ist die Jahresausstellung des Künstlerbundes donnerstags und freitags von 16 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 14 Uhr geöffnet.

Musikschule
Die Musikschule ist vom 21. Dezember bis 8. Januar geschlossen.

Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist vom 20. Dezember bis 6. Januar geschlossen.

Fachbereich Kunst und Kultur
Der Fachbereich Kunst und Kultur ist vom 21. Dezember bis 6. Januar geschlossen.

Wochenmarkt
Der Wochenmarkt entfällt am 1. Januar und am 6. Januar. An den folgenden Tagen findet er wie gewohnt statt: 23., 27., 28. und 30. Dezember sowie 3. und 4. Januar.

Häckselplätze
Der Häckselplatz in Hagelloch ist am 28. Dezember geschlossen.
Der Häckselplatz in Pfrondorf ist am 21. und 28. Dezember sowie am 4. Januar geschlossen.
Der Häckselplatz in Weilheim ist am 21. und 28. Dezember sowie am 4. Januar geöffnet.

Stadtwerke
Das Kundenzentrum der Stadtwerke Tübingen hat am 20. Dezember bis 13 Uhr geöffnet und bleibt vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen. Auch der telefonische swt-Kundenservice ist in dieser Zeit nicht besetzt. Die zentrale Leitwarte ist rund um die Uhr erreichbar. Störungsmeldungen können jederzeit durchgegeben werden: Erdgasstörungen unter Telefon 07071 157-112, Strom- und sonstige Störungen unter Telefon 07071 157-111.

TüBus
Vom 23. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 fahren alle Busse im Stadtverkehr Tübingen nach dem Ferienfahrplan. Samstags gilt grundsätzlich der Samstagsfahrplan, an Sonn- und Feiertagen der Sonn- und Feiertagsfahrplan. Ausnahmen bilden Heiligabend und Silvester: Die Linienbusse fahren an diesen beiden Tagen nach dem Samstagsfahrplan mit Einschränkungen. Betriebsschluss der Tageslinien ist am 24. Dezember um 18 Uhr und am 31. Dezember um 21 Uhr. Zuvor begonnene Fahrten werden zu Ende gefahren. Danach verkehren an beiden Tagen zusätzliche Nachtbusse nach einem Sonderfahrplan. In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar fahren der Nacht-SAM sowie die Nachtbuslinien N90 nicht. Die Nachtbusfahrpläne für Heiligabend und Silvester finden sich unter www.swtue.de/fahrplan.

Tübinger Bäder
Angepasste Öffnungszeiten gelten während der Weihnachtsferien auch in den Tübinger Bädern. An den Feiertagen bleiben die Bäder teilweise geschlossen. Dafür laden die Werktage mit verlängerten Badezeiten zum Schwimmen ein. Im Uhlandbad stehen die Drehkreuze an Heiligabend und über die Weihnachtsfeiertage still, ebenso an Silvester, am 1. Januar und am 6. Januar 2025. An den Werktagen werden die Schwimmzeiten täglich um ein bis zwei Stunden verlängert. An den Wochenenden hat das Uhlandbad wie gewohnt geöffnet.
Das Hallenbad Nord bleibt an Heiligabend sowie am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen. An Silvester steht der Badebereich wie gewohnt zur Verfügung, die Sauna hat an diesem Tag nicht geöffnet. An allen anderen Tagen lockt das Hallenbad Nord mit durchgehenden Öffnungszeiten.

Früherer Anmeldeschluss und geänderte Vergabekriterien für Kita-Plätze
Die Stadtverwaltung hat die Vergabe von Kindergartenplätzen in Tübingen angepasst, damit die Plätze noch gerechter und passgenauer verteilt werden. Die Änderungen der Vergabekriterien hat der Gemeinderat beschlossen. Die Vergabekriterien sorgen dafür, dass die Plätze anhand des Bedarfs fair verteilt werden. Dafür gibt es ein Punktesystem. Punkte gibt es zum Beispiel für Berufstätigkeit, Schule, Ausbildung oder Sprachkurse der Sorgeberechtigten, aber auch für besondere familiäre Situationen. Eltern, die ihr Kind in einer Kita anmelden wollen, müssen Folgendes beachten:

  • Der Anmeldeschluss für das Hauptvergabeverfahren wird von Ende Februar auf Ende Januar vorverlegt. Nur Anmeldungen und Nachweise, die bis zum 31. Januar 2025 bei der Zentralen Anmeldestelle Kindertagesbetreuung (ZAK) eingehen, werden bei der Hauptvergaberunde 2025 berücksichtigt.
  • Alle Kinder, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln, müssen neu angemeldet werden. Das bedeutet, dass Eltern die Beschäftigungsnachweise für die Kindergarten-Anmeldung aktualisieren und neu vorlegen müssen.
  • Kinder, die bereits eine Krippe besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden, werden nicht mehr bevorzugt in den Kindergarten aufgenommen. Das gilt auch für die Kinder, die in ihrer bisherigen Einrichtung in den Kindergartenbereich wechseln wollen.
  • Alle Vorschulkinder bekommen einen Kindergartenplatz. Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt und somit regulär schulpflichtig werden, werden vorrangig aufgenommen. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung bis zum 31. Januar 2025.
  • Eltern, die auch am Nachmittag arbeiten oder eine Schule besuchen, bekommen mehr Punkte:
    Bei der Abfrage der Beschäftigungssituation wird nur noch zwischen einer Beschäftigung am Vormittag oder einer Beschäftigung auch oder ausschließlich am Nachmittag unterschieden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Stundennachweise sind nicht mehr notwendig.
  • Für den besonderen Sprachförderbedarf von Kindern aus nicht-deutschsprechenden Familien ist kein Nachweis mehr erforderlich. Es genügt ein Häkchen auf dem Anmeldeformular.
  • Geschwisterkinder werden künftig bei der Platzvergabe stärker berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Geschwisterkind die Einrichtung zum Aufnahmetermin noch besucht.
  • Die Altersgrenze der Kinder für die Anmeldung zur Hauptvergabe wurde von Ende Dezember auf Ende Februar verschoben. Das bedeutet: Es können auch Kinder teilnehmen, die bis zum 28. Februar 2026 ein bzw. drei Jahre alt werden.

In Tübingen gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Kindertageseinrichtungen, für das die Zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK) zuständig ist. Eine Checkliste für Eltern ist unter www.tuebingen.de/kitas abrufbar. Dort sind auch alle Änderungen und neuen Regelungen bei der Vergabe von Kindergartenplätzen ausführlich erklärt. Alle Familien, deren Kind bereits eine Kita in Tübingen besucht oder für den Kitabesuch angemeldet ist, hat die ZAK bereits schriftlich über die Neuerungen informiert.

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