Amtliche Meldung

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf Tübinger Friedhöfen

Grabsteine sind der Witterung wie Nässe, Frost und anderen Einwirkungen ausgesetzt, was die Standfestigkeit beeinträchtigen kann. Nicht standsichere Grabmale stellen für die Nutzer sowie Besucher der Friedhöfe eine große Gefahr dar.
Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solcher Unfälle wird einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale durch fachkundige Mit-arbeiter der Friedhofsverwaltung auf allen 13 Tübinger Friedhofsstandorten überprüft. Die Standsicherheitsprüfung dient neben der Verhütung von Unfällen vor allem der Sicherheit der Friedhofsbesucher und der Grabnutzungsberechtigten. Durch die Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals können auch Schadensersatzansprüche abgewehrt werden. Die Friedhofsverwaltung der Kommunalen Servicebetriebe ist als Friedhofsbetreiber zur jährlichen Überprüfung nach Ende der Frostperiode verpflichtet. Aus diesem Grund wird voraussichtlich ab dem 2. Mai die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf dem Bergfriedhof, Stadtfriedhof, Friedhof Lustnau, Friedhof Derendingen, Friedhof Bebenhausen, Friedhof Bühl, Friedhof Kilchberg, Friedhof Hagelloch, Friedhof Hirschau, Friedhof Unterjesingen, Friedhof Pfrondorf alt und neu und Friedhof Weilheim durchgeführt. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals (sogenannte „Druckprobe“ – es wird nicht gerüttelt wie fälschlicherweise immer angenommen) dessen Standunsicherheit festgestellt, werden sofort entsprechende Sicherungsmaßnahmen bis hin zur Umlegung des Grabmals vorgenommen. Nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit gelben Stecketiketten bzw. Aufklebern markiert. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden vor allem in ihrem eigenen Interesse um die Beseitigung der Gefahr schriftlich aufgefordert. Die Behebung muss durch einen fachlich zugelassenen Steinmetzbetrieb im Auftrag der Angehörigen in einem zeitlich festgelegten Rahmen erfolgen. Ist der Nutzungsberechtigte über den Zustand des Gabmals informiert, haftet er selbst gegenüber Dritten.
Glücklicherweise gibt es jedes Jahr verhältnismäßig wenige lockere oder nicht standsichere Grabsteine im Verhältnis zu Gesamtanzahl. Am Beispiel Bergfriedhof sind dies von ca. 8000 Grabsteinen insgesamt etwa 20-30 Stück pro Jahr. Die Friedhofsverwaltung bittet ferner alle Grabnutzungsberechtigten sowie Friedhofsbesucher um Verständnis für diese durchzuführende Maßnahme im Interesse aller. Ihre Friedhofsverwaltung, Bergfriedhof 10, 72072 Tübingen, Tel. 07071/204-1880, kst-friedhoefe@tuebingen.de.

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