Information des Landratsamts Tübingen als untere Jagdbehörde: Bewegungsjagden im Herbst
Wenn sich die Blätter bunt färben, beginnt die Hauptjagdzeit auf Rehe, Rotwild und Wildschweine. In vielen Revieren finden sogenannte Bewegungsjagden statt. Die Bewegungsjagden im Herbst ermöglichen einen effektiven Eingriff in den Wildbestand und tragen maßgeblich zur Erfüllung der Abschussvorgaben bei. Ziel dieser Jagden ist, gemäß dem Gesetzesauftrag an die Jäger, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und Schäden in Wald und Feld zu verringern. Wildfleisch ist außerdem ein ökologisch wertvolles Lebensmittel. Aber auch vor dem Hintergrund des Ausbruchs der afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg sind Bewegungsjagden – am besten revierübergreifend – wichtig, um den Wildschweinbestand zumindest nicht weiter anwachsen zu lassen und somit das Infektionsrisiko zu minimieren.
Wann und wo Bewegungsjagden stattfinden, kennzeichnen Hinweisschilder oder Absperrbänder. Außerdem erfolgen in der Regel zu den einzelnen Jagden Informationen in der Presse und den betreffenden Mitteilungsblättern der Gemeinden. In diesen ausgewiesenen Jagdgebieten kann es vermehrt vorkommen, dass Jagdhunde und Wildtiere unvermittelt die Wege bzw. Fahrbahn kreuzen und Schüsse fallen. Großräumige Bewegungsjagden können sich über mehrere Stunden hinziehen. Damit keine Jagdteilnehmer oder Unbeteiligte gefährdet werden, gelten vor Ort strenge Regeln. So ist beispielsweise für Jäger und Treiber das Tragen von Signalkleidung Pflicht. Ferner darf nur geschossen werden, wenn ausreichender „Kugelfang” vorhanden ist. Allgemein gilt: Sicherheit geht vor Jagderfolg. Reiter, Jogger und Spaziergänger sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen unbedingt Warnschilder und Absperrbänder beachten und das Jagdgebiet meiden.