Miteinander in der Natur- Knigge für Feld und Flur
Das sonnige Wetter zieht die Menschen nach draußen – Bewegung an der frischen Luft entspannt und ist gut für die Gesundheit. Gleichzeitig verrichten unsere Landwirte derzeit wichtige Arbeiten auf ihren Feldern und Wiesen. Sie produzieren neben unseren regionalen Nahrungsmitteln auch das Futter für ihre Tiere.
Auf den Feldwegen im Kreis Tübingen begegnen sich deshalb mehr landwirtschaftliche Maschinen und Freizeitsuchende. Um Konflikte zwischen Landwirten und Erholungssuchenden zu vermeiden, sind deshalb einige Regeln zu beachten, wie sich sowohl Mensch als auch Tier in landwirtschaftlich genutzten Bereichen verhalten sollten.
Die Abteilung Landwirtschaft bittet daher alle Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer, insbesondere auf den Feldwegen, rechtzeitig auf Abstand zu den teilweise breiten Maschinen zu gehen. Den Landwirten ist es nicht möglich, bei dem großen Pensum an Arbeit, das zurzeit ansteht, große Strecken nur im Schritttempo zurückzulegen. Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsmittelerzeugung ist nicht erst seit der Coronakrise systemrelevant, verdient unser aller Respekt. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nach Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes während der Nutzzeit nicht betreten werden. Als Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober definiert. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde.
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Bauern gleichermaßen.
Liebe Freizeitsuchende, lassen Sie die Landwirte und Gärtner ihre wichtigen Arbeiten draußen in Ruhe verrichten, auch wenn es manchmal staubt oder riecht. Appelliert wird daher an alle Beteiligte, nehmen Sie gegenseitig Rücksicht auf Feld und Flur!