Wahlurne

Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl kommen

Zwischen dem 2. und dem 8. Februar erhalten alle etwa 63.000 wahlberechtigten Tübinger Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mehr als drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen, per E-Mail oder persönlich beantragen, nicht aber telefonisch.
Die Stadtverwaltung bittet alle, die Briefwahl machen wollen, die Unterlagen möglichst früh schriftlich, online oder per E-Mail zu beantragen, um nicht notwendige Kontakte zu vermeiden. Beim Antrag per E-Mail muss man Vor- und Zunamen, Adresse und Ausweis-nummer angeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Mitte Februar.
Persönlich beantragen kann man die Briefwahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und gegen Vorlage von Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass im Rathaus sowie nach telefonischer Vereinbarung in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen. Die Stadtverwaltung bittet darum, persönliche Anträge erst ab Mitte Februar zu stellen, wenn auch die Stimmzettel vor Ort ausgegeben werden können. Dafür wird im Rathaus-Foyer eine Wahlkabine eingerichtet.
Alle, die bis einschließlich Sonntag, 21. Februar 2021, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich unter Telefon 07071 204-1600 erkundigen, ob sie wahlberechtigt sind.